klinikum duisburg : Kündigungen müssen vom Tisch
Es sieht alles danach aus, dass es das Klinikum Duisburg auf Prozesse ankommen lässt. Sie will fünf Mitarbeiter, denen sie im März nach einer Protestkundgebung gekündigt hatte, nicht wieder einstellen. Diese Hartnäckigkeit überrascht – denn es darf bezweifelt werden, dass das Klinikum damit durchkommt. Vor Gericht wird die Klinikleitung ihre Vorwürfe im Einzelnen belegen müssen. Kam es bei der fraglichen Kundgebung am 10. März in der Eingangshalle des Klinikums wirklich zu Sachschäden? Wurden wirklich Patienten gefährdet? Und vor allem: Hatten diejenigen damit etwas zu tun, denen gekündigt wurde?
KOMMENTAR VON DIRK ECKERT
In ihren Erklärungen wirft die Klinikleitung den gekündigten Mitarbeitern nur vor, während der Arbeitszeit an der ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Demonstration teilgenommen zu haben. Das ist mehr als dürftig. Beteiligte Gewerkschafter beteuern zudem, dass sie nicht aufgefordert wurden, die Halle zu verlassen. Wenn das stimmt, wird es schwierig, den Vorwurf Hausfriedensbruch aufrecht zu erhalten.
Politisch sind die Kündigungen in jedem Fall skandalös. Die fünf Beschäftigten hatten nicht ohne Grund demonstriert: Sie fürchteten, dass Kolleginnen gekündigt wird, weil diese an einem Streik teilgenommen haben. Das mag ein Missverständnis gewesen sein. Vielleicht hat Geschäftsführer Isenberg den streikenden Krankenpflegeschülerinnen tatsächlich nicht gekündigt, wie er sagt. Trotzdem ist es nur zu verständlich, dass bei Gewerkschaftern in so einem Fall die Alarmglocken schrillen. Das als „Durchsetzung von Eigeninteressen“ zu verunglimpfen, wie es die Krankenhausleitung im März in einem Offenen Brief an alle Mitarbeiter getan hat, trägt nicht gerade zur Entspannung der Lage bei.
Noch ist es nicht zu spät für die Klinikleitung, die Kündigungen zurückzunehmen. Das könnte dem Klinikum weitere Negativ-Schlagzeilen ersparen. Und vor allem peinliche Niederlagen vor Gericht vermeiden.