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Kündigung unwirksam

■ Stasi-Verpflichtungserklärung offenbar doch gefälscht

Die Beweiskraft von Stasi-Akten ist erneut von der Justiz stark in Zweifel gezogen worden: Das Berliner Arbeitsgericht hob die Kündigung des unter Stasi-Verdacht geratenen Nierenspezialisten der Charité, Professor Peter Althaus, auf.

Grund: die in den Akten enthaltene Verpflichtungserklärung von Althaus, der nach der Entscheidung seine Arbeit wieder aufnehmen könnte, ist höchstwahrscheinlich gefälscht (Az.: 84 A Ca 18776/91). In seinem Urteil hob der Vorsitzende Richter Klaus-Peter Pohl hervor, daß die Fälschung nach einem Sachverständigengutachten so gut wie bewiesen sei. Für eine Fälschung der Verpflichtungserklärung spreche auch, daß sie maschinegeschrieben sei und keinen Decknamen enthalte. Dies sei bei der Anwerbung von Informellen Mitarbeitern unüblich gewesen. dpa

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