: Kündigen bei Beitragserhöhung
Erhöht die gesetzliche Krankenkasse die Beiträge, haben Versicherte ein Kündigungsrecht. Doch gespartes Geld allein macht nicht glücklich: Auch ein Blick auf die Leistungen und zusätzliche Serviceangebote der Krankenkassen lohnt
Wenn die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung steigen, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und in eine günstigere Kasse wechseln. Das gilt laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch dann, wenn Versicherte erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Die achtzehnmonatige Mindestbindung wird bei Beitragserhöhungen außer Kraft gesetzt. Kunden können innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Anhebung in eine andere Kasse gehen. Versicherungsnehmer, die bereits seit 18 Monaten Mitglied in einer Kasse sind, dürfen auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht die Kasse wechseln.
Die Beitragssätze können sich bis zu drei Prozent voneinander unterscheiden. Wer die Konditionen miteinander vergleicht, kann bei einem Wechsel in diesem Jahr noch ein stattliches Sümmchen sparen, verdeutlicht die Verbraucherzentrale NRW an einem Beispiel: „Kunden mit einem Einkommen von 2.500 Euro monatlich, die von einer Kasse mit 16 Prozent Beitragssatz in eine Kasse mit 12,4 Prozent wandern, sparen sich und ihrem Arbeitgeber jeweils 45 Euro im Monat.“
Die Nutzung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragsanhebungen macht allerdings nur noch im laufenden Jahr Sinn. Ab 2009 müssen sich die gesetzlich Krankenversicherten auf ein neues Finanzierungssystem einstellen: Mit der Einführung des Gesundheitsfonds werden ab Januar einheitliche Beitragssätze eingeführt. Je nach wirtschaftlicher Lage können die Krankenkassen dann entweder Zusatzbeiträge verlangen oder aus ihren Überschüssen Prämien an ihre Mitglieder auszahlen. Zahlreiche Punkte zu den neuen Regelungen sind noch offen. Viele der gesetzlichen Kassen bieten schon jetzt unterschiedliche Leistungen an. „Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur die Beitragshöhe zum Maßstab machen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, auch auf das Leistungsspektrum ist zu achten: Zum Beispiel Kostenübernahmen von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort können für viele Patienten entscheidende Faktoren sein, die die richtige Kassenwahl wesentlich mit bestimmen.
Weitere Infos: www.vz-nrw.de