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Kubat-Nachschlag

Ein 14jähriges Mädchen wurde gestern von einer Jugendrichterin zu vier Freizeitarbeiten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands im Zusammenhang mit der Besetzung des Kubat-Dreiecks verurteilt. Die Angeklagte hatte zugegeben, am 17.Juni dieses Jahres gegen 21.50 Uhr blindlings eine Gymnastikkeule vom Kubat-Dreieck aus geworfen zu haben. Nach Auffassung der Anklagevertretung hatte die Keule einen Polizisten nur knapp verfehlt. Der Vorschlag von Verteidigerin Goy auf Einstellung des Verfahrens war am Veto des politischen Staatsanwalts Dohms gescheitert.

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