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Krümmel

Eine umfassende Sicherheitsanalyse des Kernkraftwerkes Krümmel ist nach Angaben des schleswig-holsteinischen Energieministeriums erstmalig zum Jahresende 1997 festgeschrieben. Unter Berufung auf eine Auflage zur 1988 erteilten Dauerbetriebsgenehmigung wies das Ministerium gestern den Vorwurf der „Deutschen Sektion der internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)“ zurück, die Betriebsgenehmigung für Krümmel sei seit 1994 ungültig. 1994 war Krümmel 10 Jahre am Netz. Laut der IPPNW verlangt die Auflage eine Sicherheitsanalyse des Reaktordruckbehälters nach 10 Betriebsjahren.

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