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Kritik an Polizeigesetz

■ Datenschützer gegen Pläne für Novelle

Hannover. Niedersachsens Datenschutzbeauftragter, Gerhard Dronsch, hat die Novelle zum Polizeigesetz kritisiert. „Durch eine unscheinbare Änderung des Gesetzes kann die Polizei bereits weit im Vorfeld von Straftaten aktiv werden“, sagte Dronsch am Dienstag, einen Tag vor der ersten Beratung der Novelle im Landtag. Niedersachsens Gefahrenabwehrgesetz begrenze bislang heimliche Ermittlungen auf bestimmte schwere Straftaten. Welche Straftaten erhebliche Bedeutung haben, ist in einem Katalog festgelegt. Durch die Novelle gehe die gewollte Balance zwischen notwendiger Polizeiarbeit und Grundrechtspositionen unverdächtiger Menschen verloren.

Dem Entwurf der SPD-Landtagsfraktion zufolge könne künftig jeder Hinweis auf irgendeine angeblich geplante Straftat Anlaß für Lauschangriffe sein. Ins Blickfeld der Polizei könnten dann Kioskverkäufer oder Autofahrer geraten, die nur zufällig Kontakt mit einem „Verdächtigen“ hatten, ebenso wie kirchliche Mitarbeiter und Anwälte, bei denen mißbräuchliche Asylberatung vermutet werde. Von der Polizei werde Hilfe und gute Arbeit erwartet, ohne jedoch ausufernde verdeckte Überwachungen schon im Vorstadium von Straftaten zuzulassen, sagte Dronsch. dpa

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