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Kritik an Ermittlungen

Drei Kurden sind gestern vom Landgericht vom Vorwurf des bewaffneten Raubüberfalls überraschend freigesprochen worden. Den Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, eine Runde illegaler Glücksspieler in einem Neuköllner Lokal überfallen zu haben. Zudem wurde vom Richter Kritik an den Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes geübt. Die Angeklagten im Alter zwischen 30 und 35 Jahren waren bei einem Überfall auf einen illegalen Spielsalon am 31. Dezember 1991 in Mönchengladbach gefaßt worden. Die frappierende Ähnlichkeit mit dem nicht aufgeklärten Überfall in Neukölln am 11. Dezember 1991 ließ den Staatsschutz aufhorchen, zumal die drei der Unterstützung der inzwischen in Deutschland verbotenen PKK verdächtigt wurden. Nach Ansicht des Gerichts wandte der mit den Ermittlungen beauftragte Kriminalhauptkommissar allerdings unzulässige Methoden an. Er soll die Beraubten durch entsprechende Bildvorlagen beeinflußt haben. Außerdem habe ein der türkischen Sprache kaum mächtiger Perser Aussagen verfälscht.

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