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Kritik an § 218-Plänen

Als „Schwachsinn“ hat der Republikanische Anwältinnen-und Anwälteverein (RAV) den Vorschlag aus Ministerien in Bonn und Ost-Berlin bezeichnet, Abtreibungen für eine Übergangszeit im vereinigten Deutschland im Westen (Bundesrepublik) zu bestrafen, im Osten (DDR) aber straffrei zu belassen. In ein und demselben Staatsgebiet gleiche Taten gleich zu behandeln, sei „Mindestgebot der Gerechtigkeit“.

Der RAV fordert, die einschlägigen strafrechtlichen Unterschiede zwischen den zusammenwachsenden deutschen Staaten dazu zu nutzen, zum Recht freier und eigenverantwortlicher Lebensgestaltung auch schwangerer Bürgerinnen zurückzukehren und Kriminalstrafen durch Lebenshilfen zu ersetzen.

Justizministerin Heidi Alm-Merk (SPD) hält zweierlei Recht in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs für verfassungsrechtlich bedenklich. Die vorgeschlagene Lösung, für eine Übergangsfrist nach der deutschen Einheit die liberalere Praxis in der DDR weiterhin gelten zu lassen, schaffe Ungleichheit.

Ähnlich äußerte sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Richter.

dpa/taz

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