Stradivari-Fall: Kripo übereifrig
■ Gefilmte Durchsuchung bei Vasile D. war rechtswidrig / Prozeß beginnt
Das Landgericht hat die von Radio Bremen gefilmte Durchsuchung im Fall „Stradivari“bei dem Beschuldigten Vasile D. mit Beschluß vom 25. Februar 98 für rechtswidrig erklärt. Das hat das Landgericht gestern gegenüber der taz bestätigt. Ab heute muß sich der 32jährige Marim B. vor dem Landgericht wegen Raubes mit Todesfolge verantworten. Er soll die Bremer Musikprofessorin Maria Grevesmühl im Oktober 1996 von einer Bahnhofstreppe in Bremen-Schönebeck gestoßen haben, um an ihre Stradivari (geschätzter Wert: rund zwei Millionen Mark) zu kommen. Grevesmühl kam bei dem Überfall zu Tode. Marim B. behauptet, ein Bekannter, der Musikstudent Vasile D., habe ihn zur Tat angestiftet. Vasile D. steht deshalb wegen Anstiftung zum Raub vor Gericht. Er bestreitet, Marim B. angestiftet zu haben. Nach der Aussage Marim B.'s hatte die Polizei Gefahr in Verzug angenommen und ohne richterlichen Beschluß die Wohnung von Vasile D. durchsucht. Ein Fernsehteam von Radio Bremen filmte die Durchsuchung – und zwar ohne Einwilligung des Beschuldigten. Das Hamburger Landgericht verbot Radio Bremen, die Szenen der Durchsuchung zu senden. Gegen die Polizisten und die Journalisten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet.
Nachdem das Bremer Landgericht die Durchsuchung jetzt – aufgrund des fehlenden richterlichen Beschlusses – für rechtswidrig erklärt hat, sorgt die Frage nach dem Stand des Ermittlungsverfahrens gegen die Journalisten und die Polizisten, die den Reportern erlaubt haben sollen, während der Durchsuchung zu filmen, für Verlegenheit. Auch nach acht Monaten sei das Ende des Ermittlungsverfahren nicht abzusehen, sagt Jan Frischmuth, Chef der Bremer Staatsanwaltschaft. Es müsse genau geklärt werden, ob die Journalisten von sich aus in die Wohnungen gegangen sind. „Es sind viele Personen beteiligt, die schwer zu kriegen sind“, fügt er hinzu. Bei der Polizei weiß man nach Auskunft der Pressestelle nichts über den Stand des Verfahrens. Die Innenrevision habe die Ermittlungen abgeschlossen. Der Fall läge jetzt bei der Staatsanwaltschaft. kes
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