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Archiv-Artikel

Kremendahl muss warten

Von HOP

WUPPERTAL taz ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) will erst am 12. August darüber entscheiden, ob der Freispruch des Wuppertaler Oberbürgermeisters Hans Kremendahl (SPD) von Korruptionsvorwürfen bestehen kann. Das Landgericht Wuppertal hatte eine Verurteilung Kremendahls wegen Vorteilsannahme im Dezember 2002 abgelehnt.

Auslöser für die Untersuchung war eine Spende des Bauunternehmers Uwe Clees in Höhe von 256.000 Euro an die Wuppertaler SPD im Jahre 1999. Clees soll mit der Spende Kremendahl im Wahlkampf unterstützt und im Gegenzug die Zusage für ein Bauprojekt erhalten haben. Das Wuppertaler Landgericht hatte festgestellt, dass es sich nur aus Sicht des Spenders um eine so genannte Einfluss-Spende gehandelt habe. HOP