: Krawattenpflicht
Ein fehlender Schlips ist kein Grund für den Ausschluss von einem Prozess, so das Oberlandesgericht Celle. Zwei Hamburger Anwälte wurden Anfang des Jahres von einem Verfahren ausgeschlossen, weil sie keine Krawatten trugen. Dagegen hatten sie Rechtsbeschwerde eingelegt.
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