■ Urlaubsgeld: Krankheit kein Schaden
Kassel (AP) – Arbeitgeber müssen Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder tarifvertraglich festgelegte Gratifikationen auch an Mitarbeiter zahlen, die das ganze Jahr krank sind. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in Kassel grundsätzlich entschieden. Einzige Bedingung sei, daß das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 10 AZR 64/92 und 65/92).
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