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in kürze BUNDESARBEITSGERICHTKrankenhaus klagt

Der Streit um Bereitschaftsdienst soll vor das Bundesarbeitsgericht. Das beklagte Hamburger Krankenhaus Rissen kündigte den Gang nach Erfurt an. Klinikärzte hatten einen Sieg errungen: Künftig müssen sie sich nur noch im Rahmen der zulässigen Arbeitszeit bereit halten. (dpa)

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