■ Urteil: Kranke dürfen reisen
Kassel (dpa) – Die Auslandsreise einer krank geschriebenen Beschäftigten ist kein Grund für eine Kündigung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Schwesternhelferin, die während ihrer Krankheit in ihre tschechische Heimat gereist war und dort den Führerschein gemacht hatte. Dies begründe zwar einen Anfangsverdacht der Täuschung, reiche aber nicht zur Kündigung. Es seien zahlreiche Krankheiten vorstellbar, die eine vollschichtige Arbeit ausschließen, eine Reise aber nicht (Az.: 2 AZR 543/95).
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