: Korrektur: Diestel ist ohne Seeblick
„Diestel behält sein Haus am See“ lautete die gestrige Schlagzeile auf Seite 5 der taz. Von wegen: Zwar durfte sich der letzte DDR-Innenminister am Montag über einen Freispruch freuen – das Gericht sprach ihn im Zusammenhang mit dem Kauf eines Hauses von dem Vorwurf der Untreue frei. Nur wohnen kann Herr Diestel dort schon lange nicht mehr. Schon 1993 war der Kaufvertrag aus Wendezeiten für nichtig erklärt worden.
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