piwik no script img

Archiv-Artikel

Konvention für Behinderte nötig

BOCHUM dpa ■ Zur weltweiten Beseitigung der Nachteile für behinderte Menschen ist nach Ansicht der Bochumer Staatsrechtlerin Theresia Degener eine UN-Menschenrechtskonvention nötig. „Zwar gelten alle sieben UN-Menschenrechtskonventionen auch für Menschen mit Behinderungen, doch wird diese Tatsache meistens ignoriert“, erklärte die ohne Hände und Arme aufgewachsene Juristin vor dem Welttag der Behinderten. Die Konvention solle die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1949 verankerten Rechte ausdrücklich auch für Menschen mit Behinderungen festschreiben. Festgelegt werden müssten die Pflichten der UN-Mitgliedstaaten in Bezug auf Behinderung und Menschenrechte. Die geltenden Regelungen reichten nicht aus, „weil behinderte Menschen bei der Durchsetzung dieser Menschenrechtsinstrumente immer wieder vergessen werden“, betonte Degener.