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Kontrollettis kommen unter Senats-Fittiche

■ Klemann reagiert auf Urteil zur Parkraumbewirtschaftung. 120 private Kontrolleure werden nun zu Landesangestellten

Das Knöllchen-Verteilen in den drei Parkraumzonen, das bislang im Auftrag des Senats von privaten Firmen durchgeführt wird, kann weitergehen. Mit einem juristischen Trick will der Senat die durch die Unternehmen beschäftigten Kontrolleure in den Dienst des Landes stellen. Die 120 Kräfte sollen, sobald der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses zugestimmt hat, befristete Angestelltenverträge erhalten. Außerdem soll über die Übernahme mit dem Gesamtpersonalrat der Polizei verhandelt werden.

Mit seiner gestrigen Entscheidung umgeht der Senat ein juristisches Problem, das vor rund vier Wochen durch die Entscheidung eines Amtsrichters aufgeworfen wurde. Dieser hatte die Praxis der Strafzettelverteilung in den drei Parkraumzonen (Spandau, City- West und Alexanderplatz) durch private Streifgänger für rechtswidrig erklärt, weil dies eine staatliche Hoheitsaufgabe sei. Daraufhin hatte die Innenverwaltung mit der Bereitstellung von Politessen beziehungsweise Polizisten reagiert, die seitdem die privaten Kontrolleure auf ihren Touren begleiten. Damit war aber eines der Ziele des Konzepts – nämlich die Polizei von der Verfolgung sogenannter Bagatelldelikte zu entlasten — hinfällig geworden.

Bei der künftigen Bezahlung der 120 Kräfte hat sich der Senat eine kostenneutrale Variante ausgedacht: Die Innenverwaltung erhält 3,4 Millionen Mark, die bislang den privaten Firmen für ihre Kontrolleure zur Verfügung standen. Zugleich will Berlin über den Bundesrat eine Änderung des Straßenverkehrs-Gesetzes erreichen, mit der die private Überwachung von Parkraumzonen ermöglicht werden soll. Verkehrssenator Jürgen Klemann (CDU) räumte gestern aber ein, daß gegen eine Änderung des Bundesgesetzes von verschiedenen Seiten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben wurden.

Die Parkraumzonen will Klemann zügig ausweiten. 13 Bezirke hätten bereits Anträge gestellt. Unter fiskalischen Gesichtspunkten war die Parkraumbewirtschaftung dagegen bislang ein mäßiger Erfolg.

1995 wurden 38 Millionen Mark eingenommen, davon durch die Innenverwaltung vier Millionen durch den Verkauf von Vignetten und zehn Millionen durch Bußgelder. Von den 17 Millionen Mark, die die privaten Firmen erwirtschafteten, flossen aber nur sieben Millionen in den Landeshaushalt. Allerdings: Nach dem Straßenverkehrs-Gesetz sollen Parkzonen nicht primär die Kassen füllen, sondern die „Nutzung des Parkraumes durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern gewährleisten“.

Keinen Einfluß auf die gestrige Entscheidung hatte ein weiteres, erst letzte Woche ergangenes Urteil eines Amtsrichters in Tiergarten. Er hatte einen PKW-Fahrer von einem Bußgeld in einer Spandauer Parkzone freigesprochen und dabei die Höhe der Gebühren von zwei Mark pro Stunde für zu hoch erklärt. Severin Weiland

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