Kontrollen von Pflegeeinrichtungen: Ziemlich marodes System
Der Medizinische Dienst hat für Hamburgs stationären Pflegeeinrichtungen eine lange Mängelliste erstellt. Und jetzt? Passiert zu wenig, sagt die Linke.
Zuständig für die Kontrolle der Einrichtungen ist die bezirkliche Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA), gemäß des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes, und theoretisch ist sie ein scharfes Schwert: Sie kann Maßnahmen anordnen, Beschäftigungsverbote aussprechen, Betriebsschließungen veranlassen.
Jährlich unterzieht der Medizinische Dienst (MD) der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 90 Prozent der Einrichtungen in Hamburg einer Regelprüfung, den Rest übernimmt der Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen – nominell. Zusätzlich finden, etwa nach Beschwerden durch Angehörige, Anlassprüfungen statt. Decken Kontrollen Mängel auf, muss die WPA dafür sorgen, dass sie beseitigt werden.
2022 seien „zahlreiche Mängel“ festgestellt worden, sagt die Linksfraktion. Der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht sei es jedoch „in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht gelungen zu prüfen, ob diese Mängel auch beseitigt wurden“. „Viel zu selten“, beklagt Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion der Linken, werde überprüft, ob sich die Verhältnisse in den Einrichtungen tatsächlich verbessert haben. Die bezirkliche Wohn-Pflege-Aufsicht sei „schlecht aufgestellt“. Das sei „verhängnisvoll“. Der Senat müsse „dringend handeln und das Personal deutlich aufstocken“.
Erschreckende Zustände
Zwei Senatsanfragen haben die Linken auf den Weg gebracht, um die Situation zu erhellen: „Wie hat sich die Situation der WPA und des MD entwickelt?“ von Ende Mai und, weil in der Antwort des Senats Fragen „zum Teil ohne Angabe von Gründen“ nicht oder nicht vollständig beantwortet worden seien, „Nachfragen zur Situation der Wohn-Pflege-Aufsicht und des Medizinischen Dienste“ von Ende Juni.
Die Mängel, die der Senat auf diese Nachfragen jetzt auflistet, lesen sich erschreckend. Sie reichen vom Unterschreiten der Fachkraftquote bis zum Freiheitsentzug ohne Genehmigung.
Mängel hinsichtlich der Ernährung und der Flüssigkeitsversorgung sind entdeckt worden, hinsichtlich der Körperpflege, des Umgangs mit Arzneimitteln, der Schmerzerfassung, des Hygienemanagements, der Wundbehandlung, der Sauerstoffversorgung, der sozialen Betreuung, des Infektionsschutzes, der Mitsprache. Es geht um Neueinzüge trotz Aufnahmestopp, um mangelnde Fehlerkultur, um mangelnde Fort- und Weiterbildung, um Mängel in der Arztkommunikation.
In der Rubrik „Mängel fristgerecht beseitigt?“ steht sehr oft ein „noch offen“. Bei „Gleicher Mangel wurde auch bei weiteren Prüfungen festgestellt“ steht zuweilen ein „Ja“. „Das ist schon krass!“, sagt Miriam Crass, Referentin für Gesundheitspolitik der Linksfraktion, der taz. „Teils sind das ja strukturelle, systemische Probleme.“
Bei 106 Regelprüfungen seien Mängel protokolliert worden, von Mitte 2022 bis Mitte 2023, rechnet die Linksfraktion vor. Das entspreche mehr als 70 Prozent der stationären Pflegeeinrichtungen. Insgesamt sei es zu 191 Überprüfungen gekommen, anlassbezogene inklusive; bei 130 sei die Mängelbehebung noch offen beziehungsweise nicht überprüft worden.
Die Hamburger Sozialbehörde räumt ein, dass es besser laufen könnte. „Geplant ist die schrittweise Einführung eines digitalen Fachverfahrens, das perspektivisch eine Arbeitserleichterung darstellen wird“, sagt Anja Segert, ihre Sprecherin, der taz zur Situation in der WPA. „Die Bezirksämter und die zuständigen Behörden sind im ständigen Kontakt darüber, wie die Dienstleistungen der Stadt verbessert werden können.“ Auch die Personalausstattung werde dabei thematisiert.
Allheilmittel Digitalisierung
„Die Prozesse der WPA“, verspricht die Antwort des Senats auf die Linken-Anfrage vom Juni, sollen durch die Digitalisierung „perspektivisch effizienter und ressourcenschonender“ werden.
Allerdings: Der „Prozess der Bewertung der Ergebnisse der Prüfberichte und das einvernehmliche Festlegen von Maßnahmen mit den Einrichtungen“ werde „in jedem Fall durchgeführt“, versichert Segert. „Hierbei handelt es sich neben kurzfristigen Maßnahmen für Einzelfälle oft um strukturelle Erfordernisse, die in längerfristigen Prozessen in den Einrichtungen umgesetzt werden müssen.“
Daher könne „nicht immer von einer unmittelbaren Abarbeitung von Prüfergebnissen ausgegangen werden“, erklärt sie die 130 offenen Mängellagen, es müsse „in mehrfachen Nachprüfungen die abschließende Bearbeitung der Auswertung einer Regelprüfung durch die Wohn-Pflege-Aufsichten nachgehalten werden“. Ein Fall sei erst abgeschlossen, „wenn alle festgestellten Mängel auch nachvollziehbar abgestellt sind“. Das heiße aber nicht, dass eine Überprüfung der Maßnahmen noch nicht begonnen habe.
Miriam Crass ist skeptisch, ob sich bei der WPA rasch etwas bessert. „Dafür reicht es ja nicht, ein bisschen an der Digitalisierung zu modifizieren“, sagt sie. „Das klingt alles sehr schwach, sehr vage, ideenlos. Dadurch werden die Personalvakanzen ja nicht behoben. Und in den Pflegeeinrichtungen, selbst in Personalnot, selbst ändert sich dadurch ja auch nichts.“ Das System sei „ziemlich marode“.
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