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Archiv-Artikel

in kürze ISLAMISCHE TEESTUBE Kontrollen gebilligt

Ausländische Kulturvereine können zumindest für öffentlich zugängliche Räume keinen besonderen Schutz vor polizeilichen Überprüfungen beanspruchen. Das BVerwG wies gestern die Klage eines kurdisch-islamischen Kulturvereins in Bremen ab, der den verfassungsrechtlichen Schutz der Teestube geltend gemacht hatte. (afp)