in kürze ISLAMISCHE TEESTUBE : Kontrollen gebilligt
Ausländische Kulturvereine können zumindest für öffentlich zugängliche Räume keinen besonderen Schutz vor polizeilichen Überprüfungen beanspruchen. Das BVerwG wies gestern die Klage eines kurdisch-islamischen Kulturvereins in Bremen ab, der den verfassungsrechtlichen Schutz der Teestube geltend gemacht hatte. (afp)