in kürze ELEKTRONISCHE DATEN : Konfiszierung begrenzt
Bei Durchsuchungen dürfen Ermittler nach einem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts künftig nicht mehr einfach alle in einem Computer gespeicherten Daten beschlagnahmen. Ihnen ist es grundsätzlich nur erlaubt, verfahrensrelevante Daten mitzunehmen oder zu kopieren (Az.: 2 BvR 1027/02). (rtr)