: Kompromiß um Verkehrsberuhigung
■ Verkehrspolitik durch das Gericht: Noch kein Urteil zur Stader Straße / Schelte für Behörde
In der Stader Straße heißt es weiterhin: Wohnen am Stau. Nach dem Verfahren um eine Verkehrsberuhigung der Stader Straße bleibt den geplagten Anwohnern vorerst nur das Warten. Das Verwaltungsgericht entließ Bürgerinitiative und Stadtgemeinde gestern nur in die Beratung eines Einigungsvorschlages; ein Urteil gibt es nur, wenn eine der beiden Seiten den Kompromiß ablehnen sollte.
Was es allerdings gestern schon gab, das war ein richterlicher Rüffel für die Verkehrsbehörde: Die solle sich, so die deutliche Mahnung, in Zukunft ein bißchen sorgfältiger um die Belange der Anwohner kümmern. In ihrem Bescheid hatte die Verkehrsabteilung beim Stadtamt kein Wort über die Schadstoffbelastung verloren - ein bißchen zu wenig, fand das Gericht.
4.600 PKW, 319 LKW und 43 Busse hatten die Anwohner in einer vierstündigen Stichprobe gezählt. Eine Anwohnerin hatte eine ganze Liste von Forderungen ans Stadtamt gerichtet: Ein Durchfahrtverbot für den Schwerlasttransport, keine Hinweisschilder für den überörtlichen Verkehr, eine ÖPNV-Spur in der Georg-Bitter-Straße und auf der Erdbeerbrücke, Pfähle, um die Radfahrer vor den Autofahrern zu schützen, die immer über die Radwege führen. Langfristig sollte die Stader Straße ins Tempo-30-Netz aufgenommen und rückgebaut werden. Alles nicht durchführbar, bekam die Frau vom Stadtamt bescheinigt, nachdem sie schon eine Untätigkeitsklage eingereicht hatte. Machbar sei nur die Reduzierung der Beschilderung und der Schutz der Radfahrer. Ansonsten sei die Straße als Verbindung zum Osterdeich unverzichtbar.
Mit dem Rückbau der Straße kann die BI nicht rechnen, das ließ das Gericht durchblicken. Aber eine Beschränkung des LKW-Verkehrs und der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30, das scheint realistisch. Doch um das durchzusetzen, dafür braucht das Gericht Datenmaterial über das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelastung. Brauchbare Daten hatte es bislang nur von der BI bekommen. Ein Lärmgutachten seitens der Behörde wurde wegen gravierender Mängel verworfen. Der Vorschlag der Richter: Die Behörde nimmt ihren Ablehnungsbescheid zurück, macht eine ordentliche Verkehrszählung und Messung der Lärmwerte und prüft, ob ein Teil des Verkehrs über die Malerstraße geführt werden kann. Bis Ende Februar sollte ein neuer Bescheid ergangen sein. Wenn beide Seiten sich nicht auf den Kompromiß verständigen, wird es am 29.11. ein Urteil geben. J.G.
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