Kompromiss im Streit um Abstand: Social Distancing bei Windrädern

Union und SPD haben ihren Streit über Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern beigelegt: Die Länder dürfen nun selbst entscheiden.

Windräder hinter Wohnhäusern

Windräder und Wohnhäuser: Wie viel Abstand eingehalten werden muss, entscheiden künftig die Länder Foto: dpa

Nach monatelangen Verhandlungen haben Union und SPD ihren Streit über den weiteren Ausbau von Wind- und Solaranlagen beigelegt. Umstritten war vor allem ein Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnhäusern, auf den die Union gedrängt hatte. Hier gibt es nun einen Kompromiss: Man werde „den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern“ festzulegen, heißt es in einem Papier, das unter anderem von den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD) ausgehandelt wurde. Damit versprechen sie sich „einen wichtigen Impuls für die Arbeit der Großen Koalition und die Umsetzung der energie- und wirtschaftspolitischen Ziele“.

Die Union hat damit zumindest auf dem Papier einen Mindestabstand eingeführt. Die SPD hat aber durchgesetzt, dass die Länder diesen aktiv beschließen müssen – was nicht passieren wird, sobald ein Koalitionspartner auf Länderebene dagegen ist.

Eine zuvor bereits diskutierte Öffnungsklausel hätte den Ländern dagegen nur die Möglichkeit gegeben, aktiv von einem grundsätzlich geltenden Mindestabstand abzuweichen; in diesem Fall hätte er bei Uneinigkeit innerhalb einer Landesregierung automatisch gegolten. Die bestehende Regelung in Bayern, die einen Mindestabstand von mehr als 1.000 Metern vorsieht, darf bestehen bleiben.

Geklärt wurde auch die zweiten wichtige Streitfrage, nämlich worauf sich der Mindestabstand bezieht. Ein früherer Gesetzentwurf hatte vorgesehen, dass er nicht nur für Ortschaften gilt, sondern auch für Minisiedlungen ab sechs Häusern. Eine solche feste Definition gibt es jetzt nicht mehr; stattdessen dürfen auch dies die Länder selbst entscheiden.

„Unverzüglich“ noch ohne Datum

Verbunden mit der Einigung über den Windabstand ist eine Entscheidung zum sogenannten Solardeckel. Diese Regelung, mit der die Förderung neuer Solaranlagen bei einer Gesamtleistung von 52 Gigawatt beendet worden wäre, soll „unverzüglich“ aufgehoben werden, heißt es im Papier. Wann genau das entsprechende Gesetz geändert wird, blieb am Montag noch offen.

Weil dieser Grenzwert im Sommer erreicht wird und die Finanzierung neuer Solaranlagen deshalb teilweise schon problematisch war, hatten Branchenverbände die Verzögerung in dieser Frage scharf kritisiert. Noch in der vergangnen Woche war der Antrag, den Deckel zu streichen, im Bundestag abgelehnt worden. Nun sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Wir halten Wort bei der Abschaffung des Photovoltaik-Deckels – er wird aufgehoben, bevor er ausgeschöpft ist.“ Auch Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte die Einigung.

Windkraft-Verband zufrieden, Umweltvebände nicht

Der Bundesverband Windenergie zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss. „Die heutige Verständigung beendet den langen politischen Attentismus und ist ein notwendiger Schritt für den industrie-, beschäftigungs- und klimapolitisch erforderlichen Ausbau Windenergie an Land“, sagte Verbandspräsident Hermann Albers. Damit könne die Branche „einen wichtigen Beitrag für die konjunkturelle Widerbelebung nach der Covid-19-Krise leisten“.

Kritik kam dagegen von Umweltverbänden. Der BUND sprach von einem „zu kleinen Schritt in die richtige Richtung“. Die Deutsche Umwelthilfe sieht die Einigung als „faulen Kompromiss“ und forderte die Länder auf, keine neuen Hürden zu schaffen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.