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Kompromiss im Arzneienstreit

Im Streit um die Verordnung von Krebsmedikamenten haben sich Berliner Ärzte und Krankenkassen auf einen Kompromiss geeinigt: Bei seltenen Tumoren können jetzt auch Medikamente verordnet werden, die nicht speziell für diese Krebsart zugelassen sind. Die Einigung erfolgte nach einem Entscheid des Bundessozialgerichts, das die qualitätsgesicherte Versorgung der Patienten verlangt hatte. Hintergrund des Streits war die Weigerung finanzschwacher Kassen, Kosten für Medikamente zu tragen, die nicht für die Behandlung eines speziellen Tumors zugelassen sind. Die Ärzte wollten dagegen die Arzneien unabhängig von der Zulassung verordnen, sofern sie das Leiden der Patienten linderten. Einige Schwerpunktpraxen stehen nach Regressforderungen der Krankenkassen vor einem Schuldenberg. Für die Forderungen der Kassen soll nun eine Lösung gefunden werden. Bei der Verordnung von Medikamenten, die der neuen Vereinbarung nicht entsprechen, müssen Ärzte weiterhin mit Protest der Kassen rechnen. DPA

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