■ Schulden: Kommunalvermögen
Berlin (dpa) – Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Schuldenregelung bei der Rückübertragung von Kommunalvermögen festgelegt hat, will die Treuhand jetzt konkrete Einzelentscheidungen treffen. Sie erklärte gestern, mit dem Urteil bestehe Rechtssicherheit. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht sei voll ihrer Auffassung gefolgt.
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