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Kommt das LADG doch noch durch?

■ Wohlrabe: Dritte Lesung des Landes-Antidiskriminierungsgesetzes noch vorm 2. Dezember/ Bestelltes Gutachten läßt auf sich warten

Schöneberg. Trotz der Verzögerungstaktik des Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Jürgen Wohlrabe (CDU), hat das bereits in zweiter Lesung verabschiedete Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) doch noch eine Chance: In Abwesenheit des Herrn Präsidenten wurde gestern zu Beginn der Plenarsitzung angekündigt, daß Wohlrabe entschieden habe, eine dritte Lesung durchzuführen. Wie berichtet, hat Wohlrabe das bereits vor vier Wochen verabschiedete Gesetz gestern nicht ausgefertigt, so daß es nicht in Kraft treten kann. Schon seit zwei Wochen kündigte der Präsident an, ein weiteres Gutachten einholen zu wollen — wo und wann dies geschehen solle, darüber hüllte er sich in Schweigen. Seine Stellvertreterin verkündete gestern, nach seinem Wunsch werde noch vor dem 2. Dezember in einer Sondersitzung eine dritte Lesung stattfinden, sobald das Gutachten vorliege. Wohlrabe hatte gegen das Gesetz »verfassungsrechtliche Bedenken« geltend gemacht und damit eine Sturm der Entrüstung bei AL- und SPD-Frauen hervorgerufen.

Mit der Bestellung des Gutachtens ließ sich der Präsident aber viel Zeit: Erst am Montag dieser Woche bat er die Schweizer Juristin Beatrice Leber-Dürler in einem Schreiben, das der taz vorliegt, »sich dieser politisch und verfassungsrechtlich außerordentlich bedeutsamen Aufgabe nicht zu verschließen«. Vorsorglich legte Wohlrabe seinem Schreiben neben dem Gesetzestext auch noch das Grundgesetz und die Berliner Verfassung bei. Ob die Juristin seiner Herzensbitte auch wirklich nachkommt, war gestern nicht bekannt. In die Plenarsitzung wurde gestern noch ein Dringlichkeitsantrag von SPD und AL eingebracht, in dem Wohlrabe aufgefordert wird, bis spätestens zum 22. November eine Sondersitzung des Abgeordnetenhauses anzusetzen. Der Antrag, der erst nach Redaktionsschluß abgestimmt wurde, fand aber schon bei der Formulierung keine Mehrheit in den eigenen (Männer-)Reihen: Nur 41 Abgeordnete der rot-grünen Koalition, die insgesamt über 72 Mandate verfügt, wollten sich dem Antrag anschließen. kd

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