in kürze Hunde-Steuern : Köter kosten
Die NRW-Kommunen dürfen für gefährliche Hunde erhöhte Hundesteuern erheben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage eines Hundehalters aus Hamm abgewiesen, der für seine Tiere 1.500 Euro Steuern zahlen musste. Erhöhte Steuern seien zulässig, wenn so das Halten gefährlicher Tiere eingedämmt werde.