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Archiv-Artikel

in kürze HESSENWAHL Koch rechtens

Die hessische Landtagswahl vom 2. Februar ist gültig. Zehn Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl wurden dem Wahlprüfungsgericht zufolge abgewiesen. Das Gericht äußerte sich nicht zu der Frage, ob die umstrittene Einteilung der Wahlkreise verfassungsgemäß sei. (ap)