: Koalition einig bei Ausländerrecht
■ Das Ausländerrecht soll nach dem Willen der Bonner Koalition noch im April verabschiedet werden / Schäuble-Entwurf an 200 Punkten verändert / „Wirkungsvollere“ Begrenzung für Nicht-EGler bleibt
Bonn (dpa/ap) - Das neue Ausländerrecht soll nach dem Willen der Bonner Koalition am 27.April verabschiedet werden. Wie am Montag Innenpolitiker der Regierungsparteien erklärten, wurde in einer Klausurtagung am Wochenende Einigkeit in den offenen Fragen erzielt. Rund 200 Punkte seien in dem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf verändert worden. Die Neuregelung sieht unter anderem eine „wirkungsvollere“ Begrenzung des Zuzugs von Ausländern aus Nicht-EG-Staaten vor.
Der Hauptteil des Gesetzes hatte bereits in der vergangenen Woche nach langdauernden Diskussionen den Innenausschuß des Bundestages passiert. Strittig blieben dem Vernehmen nach vor allem einige Probleme des Asylrechts und des Datenschutzes, die nun am 23.April abschließend im Innenausschuß behandelt werden sollen. Wie der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Gerster betonte, wurden zahlreiche Einwände aus der Expertenanhörung sowie von Seiten des Bundesrates und der Koalitionsfraktionen beachtet.
Wie in Bonn zu erfahren war, soll unter anderem die Einbürgerung für die erste Ausländergeneration erleichtert werden. Diese Ausländer sollen nach 15 Jahren Aufenthalt praktisch ohne Voraussetzung die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können. Doppelstaatigkeit soll aber auch bei ihnen nur in Härtefällen geduldet werden. Neu ist auch die geplante Ausdehnung des Asyls politisch Verfolgter auf Ehepartner und minderjährige Kinder.
Kritiker des von Bundesinnenminister Schäuble vorgelegten Entwurfs hatten vor allem bemängelt, daß die Aufenthaltsverfestigung und der Familiennachzug an zu viele Bedingungen wie zum Beispiel ausreichender Wohnraum und Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht wurden. Bei der Berechnung des für die Familie nötigen Wohnraums sollen nun Kinder unter zwei Jahren nicht mitgerechnet werden.
Der erweiterte Schutz vor Ausweisung für Minderjährige bis zu 18 Jahren soll auch für Heranwachsende bis zu 21 Jahren gelten. Eine Härteklausel soll auch bei Erwachsenen ermöglichen, trotz Ausreiseverpflichtung eine Verlängerung der Duldung zu erreichen.
Die geplante Gleichstellung ausländischer Ehepartner von Deutschen mit anderen Ausländern soll nicht verwirklicht werden. Klargestellt werden soll im neuen Gesetz, daß durch einen im Heimatland abgeleisteten Wehrdienst keine Nachteile entstehen, wenn für Verbesserungen im Aufenthaltsstatus die Aufenthaltsdauer errechnet wird. Auch Aufenthaltsunterbrechungen von weniger als sechs Monaten sollen dabei keine Rolle spielen.
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