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Knastzeit verkürzt

Die Hamburger Justizbehörde macht 80 Strafgefangenen ein besonderes Weihnachtsgeschenk: Die Häftlinge, deren Strafende oder gerichtlich angeordnete Entlassung in den Zeitraum bis zum 12. Januar 1994 fällt, dürfen schon die Festtage in Freiheit verbringen. Die Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes im Gnadenwege solle es ermöglichen, daß persönliche, soziale und familiäre Belange der Haftentlassenen besser berücksichtigt werden können, erklärte die Justizbehörde. Voraussetzung hierfür sei, daß Unterkunft und Lebensunterhalt der Entlassenen sichergestellt sei.

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