: Knastzeit verkürzt
Die Hamburger Justizbehörde macht 80 Strafgefangenen ein besonderes Weihnachtsgeschenk: Die Häftlinge, deren Strafende oder gerichtlich angeordnete Entlassung in den Zeitraum bis zum 12. Januar 1994 fällt, dürfen schon die Festtage in Freiheit verbringen. Die Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes im Gnadenwege solle es ermöglichen, daß persönliche, soziale und familiäre Belange der Haftentlassenen besser berücksichtigt werden können, erklärte die Justizbehörde. Voraussetzung hierfür sei, daß Unterkunft und Lebensunterhalt der Entlassenen sichergestellt sei.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen