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Knast für Rechtsanwalt

Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung ist ein 39 Jahre alter Rechtsanwalt und Notar aus Schneverdingen vom Schöffengericht Soltau verurteilt worden. Der Jurist hatte seit 1982 Mandantengelder nicht weitergegeben und teilweise in die eigene Tasche gesteckt. Angeklagt war der Jurist in 36 Fällen mit einem Gesamtwert von rund 200.000 Mark. Der 39jährige war voll geständig. Als Grund für die Veruntreuung der Gelder gab er wirtschaftliche Schwierigkeiten an.

Das Gericht schloß sich den Ausführungen des Lüneburger Oberstaatsanwalters Stephan Groppler fast vollständig an. Die Tat sei so schwerwiegend, daß eine Strafe ohne Bewährung ausgesprochen werden müsse. Allerdings sprach sich der vorsitzende Richter beim Amtsgericht Soltau, Bodo von Harbou, gegen das vom Oberstaatsanwalt geforderte Berufsverbot aus. dpa

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