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Knast für Falschgeld

Das Bezahlen mit falschen 500-Mark-Scheinen hat einem 35jährigen Staatenlosen gestern achtzehn Monate Gefängnis eingebracht. Das Landgericht fand den im Libanon Geborenen schuldig, am 27. November 1992 zwei Gutgläubigen Falschgeld angedreht und einen weiteren falschen Schein besessen zu haben. Der Angeklagte hatte sich von Händlern für sein Falsifikat fünf echte 100-Mark-Scheine aushändigen lassen, wobei er ihnen vorgaukelte, einer ihrer Kollegen könne auf 500 Mark nicht herausgeben.

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