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Knast für Ersttäter

■ Hamburgs Justizbehörde erörtert Staffreiheit für Jugendliche

Berlin (taz) - Eine weitgehende „Straffreiheit für jugendliche Straftäter“ im Falle von Erstdelikten werde es in Hamburg nicht geben, hat jetzt der Justizsenator der Hansestadt, Wolfgang Curilla (SPD) betont. Curilla wandte sich damit gegen die Argumentation der CDU– Opposition, die entsprechende Pläne aus einer nicht veröffentlichten „Allgemeinen Verfügung“ der Justizbehörde entnommen haben wollte. Sollte diese Verfügung zur Praxis werden, so die CDU, drohe eine „Katastrophe“, und Hamburg werde zum rechtsfreien Raum für Jugendliche. Bei der Kontroverse geht es um die praktische Handhabung vom Paragraphen 45 des Jugendgerichtsgesetzes, der die Möglichkeit bietet, von einer Jugendstrafe abzusehen, wenn andere Maßnahmen, wie freiwillige Arbeitsleistung, mehr Erfolg versprechen. Die Möglichkeit besteht bei vorsätzlicher Körperverletzung, leichter Fahrerflucht, Drogendelikten und jedem Diebstahl bis 100 Mark. Justizsenator Curilla gab jetzt zwar die Existenz eines Entwurfs für eine Verfügung zu, doch sei darin nur von „bestimmten Fällen“ die Rede, in denen die Strafverfolgung ersetzt werden könne. Von einem Verzicht auf eine Einzelfallprüfung durch den Staatsanwalt könne aber nicht die Rede sein. Prüfungskriterium sei nach wie vor die Existenz „krimineller Energie“. det

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