■ ARBEITSLOS: Knapp gehalten
Kassel (ap) — Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, daß bei Arbeitslosigkeit im Anschluß an ein Studium und die folgende Referendarzeit kein Arbeitslosengeld, sondern nur Arbeitslosenhilfe beansprucht werden kann. Das gilt auch dann, wenn während eines Beschäftigungsverhältnisses vor der Referendarzeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet worden sind. (AZ Bundessozialgericht 11 RAr 103/89)
CHEMIEUNFALL
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen