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Knallordnung

Schon jetzt meint die Senatskanzlei, uns darauf hinweisen zu müssen, daß wir doch bitte „pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk) mit ausschließlicher Knallwirkung im Bereich der Stadtgemeinde Bremen nur in der Zeit zwischen 18 Uhr und 24 Uhr am 31. Dezember und 00.00 Uhr bis 1.00 am 1. Januar" abbrennen. taz

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