: Klonen in Schweden
STOCKHOLM dpa ■ Der nationale schwedische Wissenschaftsrat hat sich für die Forschung mit embryonalen Stammzellen und das Klonen zu medizinischen Zwecken ausgesprochen. Die Richtlinien des Rates gelten als richtungweisend für die künftige Gesetzgebung. In der Stellungnahme hieß es, der Rat befürworte, dass Embryonen, die zu künstlicher Befruchtung erzeugt worden und dabei übrig geblieben sind, künftig für die Forschung genutzt werden könnten. Voraussetzung sei, dass vergleichbare Ergebnisse auf anderen Wegen nicht zu erreichen seien. Zum „therapeutischen Klonen“ meinte der Rat, es dürfe nach derzeitiger internationaler Gesetzeslage nicht erlaubt werden. Schweden solle sich aber um eine Ausnahmegenehmigung für die entsprechende Konvention des Europarates bemühen. Mit ihr wird die Erzeugung von Stammzellen ausschließlich für die Forschung verboten.
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