: Klon-Urteil wird überprüft
LONDON ap ■ Die britische Regierung hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das die bisherige Gesetzgebung zum Klonen von Embryos weitgehend aufhob. Abtreibungsgegner hatten mit dem Gerichtsentscheid vom November einen Sieg errungen, zugleich wurde damit jedoch auch die gesetzliche Kontrolle beschränkt. Nach einem Gesetz aus dem Jahr 1990 hatte das Parlament vor einem Jahr Bestimmungen erlassen, wonach das Klonen zur Bildung von Embryos für die Stammzellenforschung erlaubt wurde. Dagegen hatten die Abtreibungsgegner geklagt. Ein Londoner Richter hatte dann im November entschieden, dass das Gesetz von 1990 nicht auf das Klonen Anwendung finden kann. Die britische Regierung will nun erreichen, dass der Begriff Embryo so definiert wird, dass er auch durch Klonen erzeugte Organismen einschließt und somit die Gesetzgebung aus dem vergangenen Jahr stützt.
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