Klimaschutz und CO2-Preis: Die Ärmsten entlasten

Die Stiftung Klimaneutralität schlägt vor, wie ein steigender CO2-Preis kompensiert werden kann. Zum Beispiel durch die Abschaffung der EEG-Umlage.

Solarmodule sind zu sehen, darauf spiegelt sich eine Turbine

Mittels sinkender Stromkosten kompensieren? Solarpark in Mastershausen im Hunsrück Foto: Paul Langrock

Vor der Bundestagswahl kocht jetzt die Auseinandersetzung über die künftigen Kosten der Klimapolitik hoch. Po­li­ti­ke­r:in­nen von SPD, Union, FDP und Linken kritisieren Grünen-Kanzlerinkandidatin Annalena Baerbock für ihre Ansage, der Benzinpreis müsse bald um insgesamt 16 Cent steigen. Einen Vorschlag, wie dies umgesetzt und sozial abgefedert werden kann, hat nun die Stiftung Klimaneutralität veröffentlicht.

Die Organisation des ehemaligen grünen Staatssekretärs Rainer Baake plädiert dafür, den ab diesem Jahr geltenden Kohlendioxidpreis für Verkehr und Gebäude stärker als bisher geplant anzuheben. Als Ausgleich sollen die Bür­ge­r:in­nen und Firmen bis 2025 komplett von der Umlage für erneuerbaren Strom entlastet werden. Das Drittel der Bevölkerung mit den niedrigsten Einkommen würde dadurch ent- und nicht belastet, erklärte Baake.

Den diesem Vorschlag zugrundeliegenden langfristigen Plan hat die Regierungskoalition aus Union und SPD längst beschlossen. Um den klimaschädlichen Kohlendioxid-(CO2)-Ausstoß zu senken, soll der CO2-Preis unter anderem für Benzin und Heizwärme im Rahmen des nationalen Emissionshandels schrittweise steigen. Damit die Privathaushalte und Firmen nicht überfordert werden, wird die Umlage für erneuerbaren Strom (EEG-Umlage), ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung, reduziert. Die augenblickliche Debatte dreht sich nur darum, wie schnell dieser Prozess abläuft und wie der soziale Ausgleich am besten zu schaffen ist.

Baake regt nun an, ab 2023 einen Mindestpreis von 60 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß festzulegen. Zum Vergleich: Die aktuelle Beschlusslage der Koalition sieht für diesen Zeitpunkt 35 Euro vor. 2025 soll der Mindestpreis laut Stiftung auf 80 Euro steigen, ein Maximalpreis bei 100 Euro fixiert werden. Dieser würde in den Folgejahren um 10 Euro pro Jahr zunehmen.

Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025

Um die Zusatzkosten auszugleichen, schlägt Baake die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025 vor. „Davon profitieren jenseits der privaten Haushalte auch Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“, sagte der Stiftungschef. Wie die soziale Verteilung aussähe, hat das Öko-Institut ausgerechnet. Dessen Experte Felix Matthes schilderte, dass die 10 Prozent der Bür­ge­r:in­nen mit dem niedrigsten Einkommen beispielsweise um etwa 60 Euro pro Jahr entlastet würden.

Erklärung: In dieser Einkommensgruppe werde wenig Auto gefahren, viel Geld dagegen für Haushaltsstrom ausgegeben. In der Mitte gleichen sich die Effekte aus, und die wohlhabendere Hälfte der Haushalte zahlt drauf. Die soziale Verteilung funktioniert also analog zum Steuersystem: Wer mehr verdient, zahlt mehr. Um die Wirkung zu belegen, hat das Öko-Institut Beispielhaushalte durchgerechnet. Der genaue Effekt hängt allerdings von den konkreten Lebensbedingungen, etwa der Größe der Wohnung oder dem Benzinverbrauch des Fahrzeugs ab.

Matthes hält den Ausgleich mittels EEG-Umlage für besser als die Rückzahlung in Form einer Klimaprämie, wie sie etwa die Grünen, SPD-Umweltministerin Svenja Schulze oder auch das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in einer neuen Studie fordern. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Auszahlung einer Prämie schlage mit Milliardenbeträgen zu Buche, sagte Matthes.

Nicht über Baakes Vorschlag freuen werden sich die Verbände der Immobilienbesitzer. Die Stiftung schlägt vor, dass der steigende CO2-Preis für Gebäude ausschließlich von den Vermietern zu tragen sei. Begründung: Nur die könnten entscheiden, ob in ihren Häusern klimaschädliche Ölheizungen oder ökologische Wärmepumpen stünden. Der Preishebel müsse also dort ansetzen, nicht bei den Heizkosten der Mieter:innen.

Die gesamte Finanzierung kann nach Ansicht der Stiftung über den Energie- und Klimafonds im Bundeshaushalt abgewickelt werden. Dort hinein fließen die Einnahmen aus dem nationalen und europäischen CO2-Preis und Emissionshandel. Daraus müsse der Bund die Kosten der EEG-Umlage tragen. Die Einnahmen und Ausgaben würden sich die Waage halten, wenn man die Rücklage des EKF hineinrechne und etwa die Entschädigungen für Kohlekraftwerke herausnehme.

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