Klimaschutz in die Verfassung: Frankreich macht ersten Schritt

Ein französischer Bür­ge­r:in­nen­kon­vent schlug vor: Der Kampf gegen den Klimawandel soll in die Verfassung. Nun stimmte die Nationalversammlung dafür.

junge Menschen halten Plakate hoch, die die Erde und den Spruch "Je t'aime" zeigen"

Mehr Klimaschutz soll nicht mehr nur auf den Straßen erkämpft werden können: Klimademo in Paris Foto: dpa

PARIS dpa/afp | |Frankreichs Nationalversammlung hat mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung gestimmt. Am Dienstag stimmten 391 Abgeordnete für eine Verfassungsänderung, 47 votierten dagegen.

Diese Abstimmung ist der erste Schritt, um den Artikel 1 der Verfassung zu ändern und folgenden Satz zu ergänzen: „Sie (die Republik) garantiert den Erhalt der Umwelt und der biologischen Vielfalt und kämpft gegen den Klimawandel.“

Frankreichs Präsident Macron möchte diesen Satz schließlich mit einem Referendum in der Verfassung ergänzen. Voraussetzung für diese Volksabstimmung ist, dass Nationalversammlung und Senat vorher zustimmen. Nun muss der von der Opposition dominierte Senat über die Verfassungsänderung abstimmen. Nur wenn beide Kammern dem identischen Text zustimmten, komme es zu einem Referendum, hatte Macron Ende vergangenen Jahres erklärt.

Der Vorschlag kommt ursprünglich von einem Bür­ge­r:in­nen­kon­vent. Dabei hatten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Lösungsvorschläge in Klimafragen erarbeitet und diese schließlich Macron vorgeschlagen. Der Konvent hatte außerdem gefordert, die Präambel der Verfassung umzuschreiben – das hatte Macron allerdings bereits abgelehnt.

Klimaklage bereits gewonnen

In Frankreich wird derzeit viel über die Klimapolitik gestritten. Im Februar hatte das Pariser Verwaltungsgericht den französischen Staat wegen „sträflicher Unterlassungen“ bei der Umsetzung seiner Politik zur Verminderung des Treibhausgasemissionen für schuldig erklärt. Die vier klagenden Organisationen – Notre Affaire de tous, Greenpeace, Oxfam, Fondation Nicolas Hulot – feierten einen „ersten historischen Sieg“, auch wenn ihnen das Gericht nur einen symbolischen Betrag von 1 Euro als Genugtuung zusprach. Die Um­welt­schüt­ze­r:in­nen hatten argumentiert, das Land gebe sich auf internationalem Parkett zwar als Vorreiter, halte sich aber selbst nicht an die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens von 2015.

Damals hatte sich die Weltgemeinschaft geeinigt, die Klimaerwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Frankreich hat sich verpflichtet, seine Emissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Laut den Um­welt­schüt­ze­r:in­nen überschreitet der Staat aber regelmäßig sein sogenanntes CO2-Budget. Wegen dieses Verstoßes fordern die Umweltschützer einen symbolischen Euro Entschädigung.

Sollte das Referendum für die Verfassungsänderung zustande kommen, wäre es die erste Volksabstimmung seit 2005 in Frankreich. Damals ließen die Menschen im Land die EU-Verfassung durchfallen.

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