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Klaus Jünschke

Klaus Jünsche, ehemaliges Mitglied der ersten RAF -Generation, befand sich seit Mitte 1972 bis zu seiner Begnadigung im Juni 1988 in Haft. Er wurde beschuldigt, 1971 an einem Banküberfall beteiligt gewesen zu sein, in dessen Verlauf ein Polizist erschossen wurde. Obwohl ihm eine konkrete Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte, wurde er zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Jünschke gehört zu den ehemaligen RAF-Mitgliedern, die über einen ungemein schwierigen Prozeß die Politik der RAF in Frage stellten - ohne zum Denunzianten gegenüber seinen ehemaligen Genossen zu werden.

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