in kürze EU-GERICHTE : Klagerecht bestätigt
Direkte Klagen vor den europäischen Gerichten sind weiterhin nur zulässig, wenn Kläger von Maßnahmen der Europäischen Union direkt betroffen sind. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof. Damit wurde ein Streit beendet, in dem EU-Staaten einen einfacheren Zugang zu den EU-Gerichten gefordert hatten. (afp)