IMMISSIONSSCHUTZ : Klagen gegen Kinderlärm wird erschwert
BERLIN | Kinderlärm in der Nachbarschaft soll künftig – anders als Autolärm – generell kein Grund sein, vor Gericht dagegen anzugehen. Das sieht ein Entwurf des Umweltministeriums zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes vor. Das Ministerium bestätigte einen Bericht der Passauer Neuen Presse. Der Bundesrat als Ländervertretung hatte im März 2010 eine gleichgerichtete Initiative gestartet. Geräuscheinwirkungen, die von Kindern in Kindertageseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen und in Einrichtungen wie Ballspielplätzen hervorgerufen werden, sind laut dem Entwurf keine schädliche Umwelteinwirkung. „Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ Anlass der Neuregelung ist, dass Anwohner einige Male gegen Kindertagesstätten erfolgreich vor Gericht klagten – wegen eines Umweltschadens. (dpa)