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Klage unzulässig

Charlottenburg. Die Mieter der Paul-Hertz-Siedlung in Charlottenburg sind auch vor Gericht bislang gescheitert. Mieter können sich nicht gegen die Aufstockung ihrer Wohnhäuser durch eine Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Baugenehmigung wehren. Sie seien durch eine Erhöhung der Gebäude um ein weiteres Stockwerk nicht »in eigenen Rechten« betroffen, entschied das Verwaltungsgericht Ende Mai und wies due Klage als unzulässig zurück. Belastungen durch den Baulärm und weniger Sonnenlicht für die unteren Wohnungen seien »zumutbare Beeinträchtigungen der Wohnqualität«, hieß es in der Begründung. Die Mieter hatten gegen den Vorbescheid der Bausenatsverwaltung geklagt, mit der der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag die Genehmigung für eine Aufstockung der viergeschossigen Häuser erteilt wurde. Laut Bebauungsplan sei eine fünfgeschossige Bebauung in der Siedlung zwar unzulässig. Die Behörde habe der Gesellschaft jedoch eine Befreiung erteilt, ohne den Bebauungsplan zu ändern. Somit hätten die Bewohner keinerlei Rechtsmittel gegen die Änderung. Die Verwaltung habe sich bei ihrer Vorgehensweise auf »dringenden Wohnbedarf« berufen. dpa

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