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Klage gegen Zweitregister

Bremen (ap) - Bremen und Schleswig-Holstein werden beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz über das Zweite deutsche Schiffsregister einreichen. Zu einem entsprechenden Beschluß der Bremer Landesregierung teilte ein Sprecher gestern mit: Ziel der Klage sei es, das Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären zu lassen. Schleswig-Holstein wird sich nach Auskunft des Kieler Verkehrsministeriums dem Schritt anschließen. Das Gesetz ist seit März 1989 in Kraft. Die neuen Bestimmungen erlauben es bundesdeutschen Reedern, ausländische Matrosen zu den Tarifen ihrer Heimatländer anzuheuern, die in der Regel bedeutend unter den deutschen Löhnen liegen.

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