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■ SICHERHEITKlage gegen HMI

Berlin. Ein Anwohner des Hahn- Meitner-Instituts klagt gegen die erteilte Betriebsgenehmigung für den Atomreaktor. Es sei eine gefährliche Experimentiereinrichtung (»schnelle Rohrpost«) genehmigt worden, ohne erforderliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, es fehle eine Reaktorfernüberwachung, und es sei zu befürchten, daß die abgebrannten Brennelemente nach sechs Jahren von Berlin zurückgenommen werden müßten, begründet sein Anwalt den rechtlichen Schritt.

BERLINER LUFT

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