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Klage gegen AKW zurückgewiesen

Koblenz (ap) - Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am Dienstag die Klage eines Bürgers aus Lahnstein gegen das Atomkraftwerk Mülheim–Kärlich bei Koblenz abgelehnt. Der Bürger hatte sich gegen die sechste Teilgenehmigung vom Juli 1982 gewandt, mit der insbesondere die Errichtung des Notkühlsystems gestattet worden war. Das Oberverwaltungsgericht kam aufgrund von Gutachteraussagen zu dem Ergebnis, daß entgegen der Ansicht des Klägers das Notkühlsystem, das eine Kernschmelze bei Störfällen verhindern soll, bei „allen in Betracht kommenden Bruchmöglichkeiten“ seine Aufgaben erfüllen könne. Gegen das Urteil wurde eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, hiergegen ist jedoch eine Beschwerde möglich. Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, so hätte dies vermutlich zur Stillegung des Kernkraftwerks geführt.

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