: Klage gegen AKW zurückgewiesen
Koblenz (ap) - Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am Dienstag die Klage eines Bürgers aus Lahnstein gegen das Atomkraftwerk Mülheim–Kärlich bei Koblenz abgelehnt. Der Bürger hatte sich gegen die sechste Teilgenehmigung vom Juli 1982 gewandt, mit der insbesondere die Errichtung des Notkühlsystems gestattet worden war. Das Oberverwaltungsgericht kam aufgrund von Gutachteraussagen zu dem Ergebnis, daß entgegen der Ansicht des Klägers das Notkühlsystem, das eine Kernschmelze bei Störfällen verhindern soll, bei „allen in Betracht kommenden Bruchmöglichkeiten“ seine Aufgaben erfüllen könne. Gegen das Urteil wurde eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, hiergegen ist jedoch eine Beschwerde möglich. Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, so hätte dies vermutlich zur Stillegung des Kernkraftwerks geführt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen