: Klage gegen AKW unzulässig
LUXEMBURG afp ■ Ein österreichisches Bundesland kann sich nicht vor den eigenen Gerichten gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelín wehren. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Nach dem Urteil sind für grenzüberschreitende Umweltbelastungen generell die Gerichte in dem Land zuständig, von dem die Belastung ausgeht. Oberösterreich wehrt sich seit Jahren gegen die Strahlenbelastung durch das nur 60 Kilometer jenseits seiner Grenze gelegene AKW. Das Landgericht Linz hatte die Klage abgewiesen; zu Recht, wie jetzt der EuGH entschied.