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Klage abgewiesen

Luxemburg (afp) - Von britischen Gemeinden verhängte Verbote gegen den Verkauf pornographischer Artikel stellen keine Behinderung des europäischen Warenverkehrs dar. Mit dieser Feststellung wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch die Klage eines englischen Sexshop-Besitzers zurück. Nach britischem Gesetz haben die Gemeinden das Recht, den Verkauf pornographischer Artikel von einer ausdrücklichen Genehmigung abhängig zu machen. Das Europäische Gerichtshof bestätigte, daß jedes Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft das Recht auf ein solches besonderes Genehmigungsverfahren für Sexshops hat.

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