piwik no script img

Klage abgewiesen

Das Landgericht hat die Klage eines Versicherten der Hamburger Feuerkasse gegen die Freie und Hansestadt Hamburg in vollem Umfang abgewiesen. In diesem Rechtsstreit hatte der Kläger auf Beteiligung am Verkaufserlös der Feuerkasse geklagt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß es sich bei der Hamburger Feuerkasse nicht um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im materiellen Sinne handele. Den Versicherten stünden demnach auch keine Rechte am Erlös zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privatisierung der Hamburger Feuerkasse als verfassungsgemäß bewertet.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen