: Klage abgewiesen
Das Landgericht hat die Klage eines Versicherten der Hamburger Feuerkasse gegen die Freie und Hansestadt Hamburg in vollem Umfang abgewiesen. In diesem Rechtsstreit hatte der Kläger auf Beteiligung am Verkaufserlös der Feuerkasse geklagt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß es sich bei der Hamburger Feuerkasse nicht um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im materiellen Sinne handele. Den Versicherten stünden demnach auch keine Rechte am Erlös zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privatisierung der Hamburger Feuerkasse als verfassungsgemäß bewertet.
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