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■ FrankreichKlage abgeschmettert

Straßburg (AFP) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat gestern die Beschwerde eines in der Schweiz lebenden Türken abgewiesen. Dieser hatte vergeblich die Aufenthaltserlaubnis für seine beiden Söhne beantragt. Nach Auffassung der Straßburger Richter stellte das Nein der Schweiz zur Familienzusammenführung keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar.

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