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Klage abgelehnt

■ Verfassungsbeschwerde gegen FPR hat „keine grundsätzliche Bedeutung“

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Gewerkschaft der Polizei gegen die Berliner Freiwillige Polizeireserve (FPR) abgelehnt. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht an, weil ihr keine grundsätzliche Bedeutung zukomme und die durch die Gewerkschaft vertretenen Beschwerdeführer – mehrere Wachpolizisten – keine besonders schweren Nachteile durch die Ablehnung der Klage hätten. Das teilte die Arbeitnehmervertretung gestern mit. Damit werden die umstrittenen „Hobby-Polizisten“ vorerst weiter Dienst tun.

Die Gewerkschaft hatte argumentiert, daß nur Personen, die in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, auch das staatliche Gewaltmonopol durchsetzen dürfen. Der Berliner Vorsitzende der Gewerkschaft, Burkhard von Walsleben, erklärte, durch das nun weiterhin fehlende Gerichtsverfahren über das FPR-Gesetz, in dem Aufgaben und Befugnisse der Freiwilligen festgelegt sind, bleibe die Truppe verfassungsrechtlich umstritten.

Die etwa 2.000 Mitglieder starke Reserve war Anfang des Jahres in die Kritik geraten, als rechtsradikale Waffenhändler in ihren Reihen aufflogen. Überprüfungen ergaben, daß mehrere „Hobby-Polizisten“ trotz krimineller Vergangenheit in die Truppe aufgenommen wurden. dpa

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